
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Allen Rechtsgeschäften und Angaben liegen nur unsere nachfolgend aufgeführten
Geschäftsbedingungen zugrunde, die ebenso für alle sonstigen zukünftigen Rechtsgeschäfte
von Geltung sind. In den Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen fallen sowohl
Systemstände als auch individuell in Auftrag gegebene Stände.
1.2 Die Messestände sowie alle ausgehändigten Teile werden in der Regel nur mietweise zur
Verfügung gestellt.
1.3 Die Angebote, die der Kunde von uns erhält, sind lediglich als Vertragsanbahnung zu sehen
und daher unverbindlich.
2. Preise
2.1 Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Preise
verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige
Messelaufzeit.
2.2 Alle Kosten und Gebühren, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen,
Zollbehörden etc. erhoben werden, sind im Preis nicht enthalten.
2.3 Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss
verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material oder die Lohn‐ und
Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5%
verändert haben. Der Vertragsteil, der die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen
hierfür nachzuweisen.
2.4 In Bezug auf Systemstände werden Planänderungen nach der fünften Änderung mit einer
Pauschale von EUR 25,00 zzgl. MwSt je Änderung in Rechnung gestellt. Ab dem Aufbaubeginn
werden Änderungen am Standlayout bei Systemständen nur unter Vorbehalt der
Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten (Stundensatz 75,00 € zzgl. Material zzgl. MwSt)
ausgeführt.
2.5 Ab dem Aufbaubeginn von individuell angefertigten Ständen sind Änderungen nicht mehr
möglich und durchführbar.
3. Lieferzeit und Lieferverzug
3.1 Die Einhaltung der Liefer‐ und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dazu gehört der
rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige
Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden
diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert.
4. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart ist.
4.2 Mit Eingang einer schriftlichen Erklärung des Kunden für die Bestellung eines Standdesigns/
Stand verpflichtet sich der Kunde, eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises des
Erstangebotes zu zahlen. Diese Anzahlung wird mit Vertragsende vom Gesamtpreis
abgezogen.
Eine zweite Anzahlung von 60% ist vom Kunden 1 Monat vor Aufbaubeginn des Standes zu
entrichten.
Falls der Kunde 1 Monat vor Aufbaubeginn des Standes vom Vertrag zurücktreten sollte, wird
von erste Anzahlung 50% vom Auftragnehmer beibehalten.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag seitens des Kunden während des Standaufbaus oder kurz
vor Aufbaubeginn, behalten wir uns das Recht vor, 30% von der gesamten Anzahlung als
Schadenersatz zu behalten.
Die restlichen 10% des Gesamtauftrages sind fällig zum Zeitpunkt der Standabnahme.
4.3 Kunden aus dem Ausland sind verpflichtet, die vollständige Rechnung im Vorfeld zu bezahlen
(jedoch spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn).
4.4 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber in
Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur Einlösung des Wechsels bleibt
der Zahlungsanspruch bestehen.
4.5 Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir
berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger Forderungen sofort zu
verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung trotz Aufforderung zur Zahlung innerhalb
einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns
gelieferten Gegenstände zurückzunehmen.
4.6 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne
Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu
verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere wegen Verzögerung der
Leistung, bleibt hiervon unberührt.
4.7 An Kaufgegenständen geht das Eigentum erst dann auf den Kunden über, wenn der Kaufpreis
vollständig gezahlt ist.
5. Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden
5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Daher empfehlen wir die
Bestellung einer Standbewachung. Zusätzlich raten wir unseren Kunden, alle Mietsachen
sowie Austellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. EUR
500,00 je qm – Standbau). Wir haften nicht für am Stand hinterlassene Gegenstände.
5.2 Wir haften nicht für die Verletzung der Schutzrechte Dritter.
6. Einlagerung
6.1 Wir sind bereit, Ihr eigenes Equipment gegen Rechnung bei uns zu lagern.
7. Regelung für Mietverträge
7.1 Die Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur
Verfügung gestellt. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen und eine
Untervermietung kann nur mit unserem ausdrücklichem Einvernehmen durchgeführt werden.
7.2 Die Abnahme der Mietgegenstände durch den Kunden werden protokolliert und vom Kunden
persönlich geprüft. Durch die anschließende Unterzeichnung des Protokolls durch den Kunden
verpflichtet sich dieser, den restlichen offenen Betrag zu bezahlen.
7.3 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der
Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Es wird daher dringend empfohlen, alle
Mietgegenstände ausreichend zu versichern. Beschädigte Systemwände werden zum
Stückpreis von EUR 50,00 zzgl. MwSt in Rechnung gestellt.
7.4 Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung und der Abbau beginnt
unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München, soweit der Auftraggeber
Kaufmann im Sinne der §§1,2,5, und / oder HGB ist.